HEIZKOSTENZUSCHUSS 2024/2025

08.10.2024, 08:41 Uhr
Theresia Zach
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Foto: Foto: Alexander Raths / Shutterstock.com
Foto: Alexander Raths / Shutterstock.com

Der Heizkostenzuschuss 2024/2025 des Landes Steiermark wird nach Antragstellung als Einmalzahlung in der Höhe von € 340,- für alle Heizungsanlagen ausbezahlt. Die Förderaktion gilt zwischen 7. Oktober 2024 und 28. Februar 2025.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark, keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren monatliches Haushaltsnettoeinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • Ein-Personen Haushalte: € 1.572,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,00
  • Erhöhung für jedes Familienbeihilfe beziehende Kind im Haushalt lebende Kind: € 472,00

Bei der Berechnung ist zu beachten: Monatsnettoeinkommen mal 14 rechnen, dann durch 12 dividieren = monatliches Nettoeinkommen!

Sie können den Antrag im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes unter Vorlage der Einkommensnachweise und Kontodaten stellen. 

Anrechenbares Einkommen: Pachteinnahmen, Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen, Taggelder etc.

Nicht zum Einkommen zählen: Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe etc.

Detaillierte Infos finden Sie unter: https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/176779701/